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LG Berlin, 29.07.2020 - 51 T 272/20 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvQ 55/20
Ablehnung eines Eilantrags bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen im …
In Anbetracht des durchgeführten Vollstreckungsschutzverfahrens nach § 765a ZPO ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung "in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1667/20" gegen das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin vom 26. Juni 2019 - 66 S 173/18 - bei rechtsschutzgewährender Auslegung zugleich als Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf eine gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen die im Vollstreckungsschutzverfahren ergangenen Beschlüsse des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 25. Juni 2020 - 35 M 572/20 - und vom 26. Juni 2020 - 35 M 572/20 - sowie gegen die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 29. Juli 2020 - 51 T 271/20, 51 T 272/20 - auszulegen.